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Malerarbeiten – Geld zurück vom Finanzamt

Renovierungskosten sind steuerlich absetzbar

Eine gute Nachricht für alle Kunden: Bei der Ausführung von bestimmten Malerarbeiten bekommen Sie jetzt bares Geld vom Finanzamt zurück.

Der neue § 35a des Einkommenssteuergesetzes gestattet es, die Kosten für sog. haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend zu machen. Seitens des Bundesfinanzministeriums wurde klargestellt, dass hierzu auch Arbeiten gehören, wenn ein Malerbetrieb mit der Ausführung beauftragt ist.

Im Einzelnen gilt dies für:

  • Streichen und Tapezieren von Innenwänden.
  • Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Fußböden und Rohren.
  • Beseitigung kleiner Schäden (Ausbessern von Löchern in Wänden und Fliesen, Auswechseln einzelner Fliesen).

Wichtig: Es muss sich um Renovierungsarbeiten handeln, wie dies bei Schönheitsreparaturen der Fall ist, es darf nichts Neues hergestellt werden.

Steuerzahler, die den Malerbetrieb mit den genannten Arbeiten beauftragen, dürfen 20 % der Aufwendungen von ihrer Steuerschuld direkt abziehen. Maximal gibt es 1.200 € im Jahr zurück. Der Steuervorteil wird auf die Arbeitsleistung und die Fahrtkosten gewährt, nicht auf Materialkosten. Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten wird der Steuervorteil direkt von der Steuerschuld abgezogen und mindert sofort in voller Höhe die zu zahlende Einkommenssteuer.

So einfach geht es: Gerne machen wir Ihnen ein Angebot und führen die Arbeiten bei Ihnen aus. In unserer Rechnung sind die abzugsfähigen Positionen bereits gesondert aufgeführt. Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung machen Sie den Steuervorteil geltend. Als Nachweis verlangen die Finanzbehörden in der Regel einen Bankbeleg mit der Überweisung. Die Begrenzung auf die 1.200 € Maximalsumme nimmt das Finanzamt automatisch vor. Wichtig: Bitte besprechen Sie das Thema mit Ihrem Steuerberater – wir können Ihnen nur entsprechende Tipps geben und sind keine Steuerfachleute. Auch kann sich die gesetzliche Lage wieder ändern, so dass wir für diese Ausführungen keine Garantie übernehmen können.

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Farben Bugdoll GmbH

Inhaber: Peter Martin
Theodor-Storm-Allee 6
24848 Kropp

Tel: 04624 80780
D2: 0172 5361335

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